AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Stand: 17. Juli 2010

Conrad Mildenstrey, bekannt unter den Markennamen ceeray, Cosmic Ray IT, Cosmic Ray IT Services, Cosmic Ray Design, Cosmic Ray Studios und M-Servers nachfolgend "Vermieter" genannt.



Allgemeines / Vertragsabschluss
Für alle Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Mit dem Aufrufen der Onlineangebote erkennen die Nutzer diese AGB bzw. Nutzungsbedingungen an. Ohne eine solche Anerkennung der AGB bzw. Nutzungsbedingungen ist eine Nutzung der bereitgestellten Onlineangebote und der angebotenen Dienste nicht erlaubt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, insbesondere für Leistungserweiterungen des Vermieters im Rahmen bereits bestehender Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Etwaige entgegenstehende AGB eines Kunden werden hiermit ausdrücklich nicht anerkannt. Dies gilt selbst dann, wenn die Leistung durch den Vermieter rechtwirksam gegenüber dem jeweiligen Kunden zunächst vielleicht sogar vorbehaltlos erbracht worden ist. Die aktuellen AGB gelten immer, auch für alle zukünftigen Verträge. Sollte die AGB des Vermieters geändert werden, so werden die neuen Regelungen 14 Tage nach deren Veröffentlichung auf den Onlineangeboten des Vermieters rechtswirksam in alle darauf folgenden Rechtsgeschäfte einbezogen es sei denn, der Kunde erklärt schriftlich innerhalb dieser Frist seinen begründeten Widerspruch gegenüber des Vermieters. Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Dienstleistungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Dem Vermieter steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden als zunächst angeboten, insofern als dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Ein Verstoß gegen die hier formulierten Bedingungen durch den Nutzer kann zu seinem sofortigen Ausschluss von der Nutzung dieses Dienstes führen. Ein solcher Ausschluss kann permanent sein.


Verzicht auf Schadensersatzansprüche
Mit dem Aufrufen der Onlineangebote des Vermieters bzw. dem "Download" und der Benutzung der Daten aus dem Angebot des Vermieters verzichten die Nutzer auf jedwede Ansprüche gegen den Vermieter, die sich aus diesem Vorgang ergeben können. Insbesondere verzichten die Nutzer auf Ansprüche wegen etwaiger Fehlfunktionen an ihrem Rechner (z. B. Viren, Bugs, Auslassungen, Löschungen, Defekte, Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragungen, Diebstahl, Zerstörung, unberechtigter Zugriff oder Veränderung von Dateien) sowie Verletzung oder Beschädigung ihrer sonstigen Hard- oder Software im Zusammenhang mit der Nutzung der Onlineangebote und der dort angebotenen Dienste. Dasselbe gilt für technische Probleme und Fehlfunktionen bei Computer-Online-Systemen, Servern, Providern und Computer-Zubehör in Verbindung oder als Ergebnis des Nutzungsvorgangs.


Keine Gewährleistung/Haftung für Drittinhalte
Der Vermieter übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für textliche und/oder bildliche und/oder sonstige Inhalte, die über Dritte (z. B. Hyperlink, Email, Chat-Rooms, Sub-Domains, Forumsbeiträge) über die Onlineangebote des Vermieters zugänglich sind.


Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Soweit entgegen den Bestimmungen unter voranstehend Ziff. 2 und 3 eine Haftung des Vermieters gesetzlich vorgeschrieben sein sollte, haftet der Vermieter nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Verluste, Beschädigungen etc. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für Fälle höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Vermieters gemäß den Voranstehenden Bestimmungen ausgeschlossen ist, gilt es auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit soweit die Verletzung nicht die Kardinalpflichten und die wesentlichen Pflichten betrifft. Unter diesen Kardinalpflichten werden die Hauptleistungspflichten des Providers gefasst, die eine ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages sicherstellen. der Vermieter übernimmt auch keinerlei Haftung für Schadensverursachende Ereignisse, die im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders, regelmäßig der Deutschen Telekom AG, auftreten. Unter den wesentlichen Pflichten werden auch die Nebenpflichten verstanden, die wiederum als Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung angesehen werden müssen. Der Vermieter schließt eine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit und Ansprüche auf Entschädigung aus, solange sie die Systemausfälle auch mit größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermeiden können. Des Weiteren schließt der Vermieter eine Inanspruchnahme für die Fälle aus, in denen Störungen aufgetreten sind, die von dem Vermieter nicht zu vertreten sind und/oder außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Verzug oder zu vertretender (Teil-) Unmöglichkeit werden auf typische Schäden begrenzt. Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von dem Vermieter zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des Weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. Eine Rückvergütung von ggf. Vorausgezahlten Entgeltzahlungen bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegenden Störung wird nur dann gezahlt, wenn der Zeitraum des Ausfalls sich über mehr als zwei vollständige Werktage erstreckt. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind zum einen die Haftung wegen des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, der Haftung von Folge- oder Mangelfolgeschäden und zudem die Haftung aus dem Produkthaftpflichtgesetz (§ 14 ProdHaftG). Für Störungen und Ausfälle im Internet an sich können wir keine Haftung übernehmen, da wir darauf keinen Einfluss haben. Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind jeweils maximal auf den Auftragswert beschränkt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass für aufgrund von Ausfällen verloren gegangene Daten auf unseren Servern keine Haftung übernommen wird. der Vermieter kann für eventuelle Schadensfälle, die durch Verlust des Passwortes an Unbefugte o. ä. entstehen, nicht haftbar bzw. verantwortlich gemacht werden. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust der im EDV-System von dem Vermieter gespeicherten Daten. Eine Verpflichtung des Vermieters, von diesen Datensicherungskopien zu erstellen, besteht nicht. Der Vermieter übernimmt auch keine Haftung für die Verbreitung von vertraulichen Daten, die im EDV-System des Vermieters gespeichert sind. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Verstöße gegen das Mindestalter Gesetz der Spiele und/oder für die Benutzung von indizierten Spielen jeglicher Art. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Verträge, die zwischen dem Nutzer und den Partnern oder Sponsoren abgeschlossen werden. Der Vermieter überprüft die Inhalte des Kunden nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden. Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. Urheber-/ Marken und wettbewerbsrechtlicher Schutz Die im Angebot des Vermieters erscheinenden bildlichen, textlichen, audiovisuellen und sonstigen Inhalte genießen urheberrechtlichen bzw. wettbewerbsrechtlichen bzw. markenrechtlichen Schutz. Den Nutzern des Vermieters und der angebotenen Dienste ist es demgemäß untersagt, diese Inhalte ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung des Vermieters, außer zum persönlichen Gebrauch, in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, öffentlich vorzuführen, in Datenbanken oder Speicher ähnlicher Art einzubringen, einzuspeisen, vorzuhalten und an die Öffentlichkeit zu übermitteln ("communication to the public") oder zu sonstigen Zwecken zu nutzen.


Verbot gesetzeswidriger Beiträge
Den Nutzern der von des Vermieters angebotenen Dienste ist es untersagt, gegen bestehende Gesetze zu verstoßende, textliche und/oder bildliche oder sonstige Inhalte in das Programm des Vermieters einzubringen. Hiervon betroffen sind insbesondere gegen Strafvorschriften verstoßende oder sonst beleidigende, bedrohende, Volksverhetzende, zu Straftaten aufrufende, rassistische, obszöne, pornographische oder ähnliche Äußerungen und Inhalte. Gleichfalls ist es den Nutzern untersagt, Inhalte in das Angebot des Vermieters einzubringen, die kommerzielle Werbung für Produkte bzw. Programme dritter Anbieter darstellen oder in unautorisierter Weise urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschütztes Material Dritter benutzen.


Leistungen
Die Basis dieser Leistungen ist die mögliche Vermietung von Diensten und Web-Services im Internet. Die Leistungen des Vermieters werden von diesem nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber den Kunden erbracht. Der Vermieter gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internetserver von 95% im Jahresdurchschnitt. Eine Gewährleistung der angebotenen Dienste kann jedoch für die Fälle, dass der technische Betrieb aufgrund von Problemen oder Ursachen, die nicht von dem Vermieter verursacht wurden und/oder von diesen nicht beeinflusst werden können, nicht erbracht werden. Der Vermieter ist in solchen Fällen bemüht den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wiederherzustellen. Der Vermieter behält sich vor seinen Service insoweit zu ändern oder zu erweitern, wie dies zur Verbesserung notwendig und/oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/oder erfordert. Der Vermieter verpflichtet sich dazu, solche Änderungen nur in einem für den Kunden zumutbaren Rahmen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters vorzunehmen. Der Vermieter gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Server nur für Kunden seiner kostenpflichtigen Dienstleistungen. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf zur Verfügung gestellt wird. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die Vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Nutzer baldmöglichst mitteilen.


Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. Wenn der Vermieter vom Vertrag zurücktritt, weil die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 25 % des Mietpreises zu zahlen. Dem Vermieter bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, in welchem der Kunde nachweist, dass Aufwendungen und / oder ein Schaden nicht oder nicht in der Höhe von 25% des Kaufpreises entstanden sind.


Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1)Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bis dahin entstandene Kosten für Server, Traffic, und Einrichtung können nicht zurückerstattet werden. Im Falle das der Kunde innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsbeginn zurücktritt, erlauben wir uns für die geleisteten Arbeiten, wie Installation, Konfiguration und/oder ähnlichem, 20 Euro zzgl. Traffic, der in der Zeit auf dem Webserver, Datenbankserver oder Rootserver entstanden, ist in Rechnung zu stellen.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.


Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Der Vermieter speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Kundenstammdaten und Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Vermieter auch zur Werbung und zur Marktforschung für eigene interne Zwecke. Statistiken und Nutzerdaten werden ausschließlich in einer anonymisierten Form weitergegeben. Es werden keine persönlichen Daten, Inhalte und Informationen von Nutzern an Dritte weitergegeben. Der Vermieter verpflichtet sich, alle Daten, Inhalte und Dateien nach bestem Wissen zu schützen. Der Vermieter weißt den Kunden aber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Vermieter gestattet nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung, erstellte Quelltexte oder Teile davon, Grafiken, Symbole sowie Ideen und Layouts weiter zu verwenden. Der Vermieter wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.


Vertragsabschluß, Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Kunden kommt immer erst durch die Annahme des Kundenantrages durch die Vermieter zustande. Die Benachrichtigung der Vertragsannahme dem Kunden gegenüber erfolgt via E-Mail und/oder postalisch. Bei Webservern/Webhosting wird ein Vertrag mit einer Vertragsperiode von 1 Monat,3 Monate, 6 Monaten oder 12 Monaten (je nach Vertrag) geschlossen, welcher sich stillschweigend um eine weitere Vertragsperiode verlängert. Die Kündigung hat schriftlich bis spätestens 2 Wochen vor dem Ende der ersten und/oder jeder weiteren Vertragsperiode zu erfolgen. Eine Übermittlung per E-Mail reicht nur aus, wenn diese ausdrücklich schriftlich vorher vom Vermieter anerkannt wird. Hiervon bleibt natürlich das Recht beider Parteien zu einer Kündigung aus wichtigem Grunde im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unberührt.

Wichtige Gründe im Sinne des Gesetzes liegen vor,
- wenn der Nutzer im Falle einer erteilten Einzugsermächtigung das Konto auflösen oder auch die Einzugsermächtigung widerrufen sollte.
- wenn der Nutzer zahlungsunfähig ist und die Zahlung endgültig verweigert.
- wenn der Kunde gegen die in diesen AGB normierten Pflichten, insbesondere auch seinen vertraglichen Pflichten, verstößt und eine Abmahnung seitens des Anbieters keine Änderung durch den Nutzer herbeiführt.

Zudem behält sich der Anbieter vor, bei Zahlungsverzug den Dienst temporär und bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen den Dienst vollständig einzustellen. Der Nutzer wird über diese drohende Sperre in einer gesonderten Abmahnung informiert. Liegt eine endgültige Zahlungsverweigerung vor, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Gegenstand des Vertrages sind alle vom Kunden gemieteten Dienste. Die Kündigung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen, jedoch nicht via E-Mail.


Entgeltregelungen
Für unsere Dienstleistungen gilt der mit dem Vertragschließenden vereinbarte Preis zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung. Der Abrechnungszeitraum bei Webservern/Webhosting oder anderen anhaltenden Dienstleistungen beträgt 1 Monat im Voraus, sofern nicht anders vereinbart. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren bei vorzeitiger Kündigung ist ausgeschlossen. Die Rechnung wird erstmalig per E-Mail versandt, in den darauf folgenden Perioden ebenfalls per E-Mail. Verlangt der Kunde in der darauf folgenden Vertragslaufzeit eine gesonderte Rechnung, die ihm auf dem Postweg zugestellt werden soll, so ist der Vermieter berechtigt hierfür pro Rechnung Euro 7,00 zu verlangen. Die Zahlung hat sofort nach Rechnungsstellung spätestens innerhalb 10 Tage auf eines der Konten von dem Vermieter zu erfolgen, sofern nicht eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Vermieter über den Betrag verfügen kann. Sollte eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, ist der Vermieter bis auf Widerruf durch den Kunden dazu ermächtigt, die fälligen Beträge im Wege der Einzugsermächtigung, vom Konto des Kunden abzubuchen. Hierzu werden von dem Kunden bei der Anmeldung alle erforderlichen Daten, insbesondere die der Bankverbindung angegeben. Sollte die Lastschrift vom Kunden storniert werden, ist der Vermieter berechtigt, dem Kunden die erhobenen Stornokosten (pauschal 15 Euro) zu berechnen. Der Nutzer gerät 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in den gesetzlichen Verzug. Von diesem Zeitpunkt an ist daher die offene Forderung mit 60% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen und den Server zu sperren. Für jedes Mahnschreiben wird ein Betrag von Euro 15,00 vereinbart. Elektronisch versandte Zahlungsaufforderungen (E-Mail) werden vom Kunden als bindend anerkannt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungsfalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.


Pflichten des Kunden aus dem Vertrag
Der Kunde ist verpflichtet, die Onlineangebote der Vermieter sachgerecht zu nutzen.


Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Daten
Der Kunde versichert dem Vermieter, dass seine gesamten angegebenen Daten, insbesondere seinen Namen, seine Adresse, seine Telefonverbindungen und seine Bankverbindungsdaten, sowohl richtig als auch vollständig angegeben wurden. Sollten Änderungen dieser Bestandsdaten auftreten, ist der Kunde verpflichtet die korrigierten neuen Daten unverzüglich an den Vermieter zu übersenden. Des Weiteren fallen unter diese anzugebenden Änderungen auch der Eintritt eines Erbfalls und/oder einer sonstigen Gesamtrechtsnachfolge und wenn bei Gemeinschaften von Kunden (Personengesellschaften und Erbengemeinschaften) Personen ausscheiden und/oder hinzukommen. Sollte der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, behält sich der Vermieter vor, nach erfolgloser Abmahnung dem Kunden das Vertragsverhältnis zu kündigen.


Verschwiegenheitspflicht
Der Kunde ist verpflichtet alle ihm zur Erfüllung und Nutzung des Vertrages erforderliche und übermittelte Passwörter streng vertraulich zu behandeln. Sollten die Passwörter durch Dritte genutzt werden, verpflichtet sich der Kunde dazu die daraus entstandenen Kosten zu tragen und etwaigen Schadensersatz zu leisten. Von Ansprüchen, die aufgrund der Verletzung dieser Pflicht von Dritten eingefordert werden, stellt der Kunde den Vermieter ausdrücklich frei.


Weitere Pflichten des Nutzers
Insbesondere ist es dem Mieter untersagt, folgende Dienste im Zusammenhang mit Nutzungen des ihm von Vermieter zur Verfügung gestellten Webspace und Server zu verwenden: FTP Dienste oder andere Dienste die über das normale Maß an Traffic hinausgehen. Pornographie oder erotische Inhalte. Handylogos, Klingeltöne, Glücksspiele, Voting, Dating usw. Inhalte, die ungesetzlich, rechtsradikal, obszön, bedrohend, beleidigend, verleumderisch oder skandalös sind, Inhalte, die private Informationen über Personen ohne deren Einwilligung preisgeben, Inhalte, die Warenzeichen, das Urheberrecht oder anderes geistiges Eigentum verletzen, Inhalte, die andere dazu verleiten, kriminelle Handlungen zu begehen oder Handlungen, die die zivile Ordnung untergraben oder anderweitig gegen lokale, staatliche oder internationale Gesetze verstoßen. Jeder Kunde des Vermieters ist verpflichtet, sich stets über die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren. Diese sind auf der Internetseite http://www.m-servers.de?site=agb sowie auch auf Anfrage jederzeit einzusehen. Sollte nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von 14 Tagen kein Einspruch erhoben werden, so gilt dies als Anerkennung.


Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains bei Internet-Präsenzen
Der Vermieter erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass der Vermieter hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt. Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, als deutsche "de"-Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service von dem Vermieter unter dem bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens des Vermieters ausgeschlossen. Der Vermieter betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC (einsehbar unter www.denic.de). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, ist der Vermieter und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen. Der Vermieter führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten der jeweiligen Domain ein. Bei einzelnen Services kann pro Service ein einheitlicher vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt werden, der anstatt des Kunden Berücksichtigung findet. Dem Kunden ist bekannt, dass Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der so genannten "whois"-Abfrage im Internet (z. B. über www.denic.de) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind. Sollte der Kunde bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird der Vermieter hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe ohne gesondertes Entgelt erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden. Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zurzeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei dem Vermieter betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. Der Vermieter wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. Der Vermieter kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber dem Vermieter hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen dem Vermieter und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt. Sollte der Vermieter den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, ist der Vermieter berechtigt, den Zugang zum Internet-Service sofort zu unterbinden und die Aufrechterhaltung der diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) gegenüber der jeweils zuständigen Registrierungsstelle (z. B. DENIC) zu beenden. Der Vermieter kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren. Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben. Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (z.B. .com, .net, .org), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.


Rechte des Anbieters
Der Vermieter wird des weiteren in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig die von den Kunden ins Netz gestellten Websites aufrufen und bei einem begründeten Verdacht eines möglichen Verstoßes den Kunden unverzüglich über diesen Verstoß abmahnen. Sollte dieser der Aufforderung zur Beseitigung nicht unverzüglich nachkommen oder die Rechtmäßigkeit nicht darlegen/beweisen können, behält sich der Vermieter vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Vermieter behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere CGI-Programmmodule, PHP4 und ASP, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. Der Vermieter behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebotes arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen. Der Vermieter räumt sich ein, im Verlaufe eines Jahres, jeden Server, ausgiebig zu testen. Hard- und Software können im Zusammenhang mit der Wartung ggf. ausgetauscht werden. Während dieser Zeit ist der Server nicht erreichbar. Aus diesen Arbeiten geht keine Minderung der Mietkosten gegenüber dem Kunden hervor. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter an die E-Mail-Adresse des Nutzers E-Mails zur Information und Werbung versendet.


Sonstiges
Der Kunde wird hiermit noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass der Vermieter die auf ihren Servern abgelegten Kundendaten aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Die zwischen dem Kunden und des Vermieters geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht bei gleichzeitig erklärtem Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen Kaufrecht der UN über den Kauf von beweglichen Sachen. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen der Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos. Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Web-Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.


Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit
Als Erfüllungsort für alle beidseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährsansprüche wird unser Firmensitz vereinbart. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel und Scheckklagen, unser Firmensitz vereinbart; auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.